[Amtlicher Beitrag] Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Ahrensbök
Die Gemeindeverwaltung Ahrensbök weist aufgrund von Anfragen aus der Bevölkerung bezüglich der Räum- und Streupflicht im Winter auf Folgendes hin:
Die Gemeinde Ahrensbök ist zuständig für den Winterdienst auf allen Gemeindestraßen innerorts und außerorts und allen sonstigen Straßen (Kreisstraße, Landesstraße, Bundesstraße) innerorts.
Für den Winterdienst auf den Kreisstraßen, Landesstraßen und Bundesstraßen außerorts ist die Straßenmeisterei zuständig.
Bei manchen Straßen und Gehwegen im Gemeindegebiet ist die Verantwortlichkeit für die Räum- und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer (Anlieger) durch die gemeindliche Straßenreinigungssatzung übertragen worden.
Danach soll in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee, bzw. eingetretene Glätte nach Schneefallbeendigung beseitigt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder eingetretene Glätte sind werktags (montags bis samstags) bis 7.00 Uhr und an Sonn-und Feiertagen bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Glatte Oberflächen sind mit abstumpfenden Mitteln zu streuen, in Ausnahmefällen mit Salz.
Bei Gehwegen sind die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege in der Zeit des Winterdienstes in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis zu befreien sowie bei Glätte entsprechend zu streuen. Bei sogenannten Eck-Grundstücken verlängert sich die Pflicht entsprechend. Bei Straßen ohne Gehweg erstreckt sich die Räumpflicht bis zur Fahrbahnmitte.
Verstöße gegen diese Pflichten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger diese Hinweise zu beachten.


